Alles, was du über die erste Miete wissen musst – Wann ist sie fällig?

Erste Miete Zahlungsfrist

Hey! Wenn du dir gerade eine Wohnung angeschaut hast und überlegst, dir diese zu mieten, ist es wichtig zu wissen, wann die erste Miete fällig ist. In diesem Artikel erklären wir dir, was du dazu wissen musst.

Die erste Miete ist normalerweise am Tag des Einzugs fällig. Du solltest also auf jeden Fall dafür sorgen, dass Du das Geld parat hast, bevor Du einziehst!

Miete 60 Tage vor Einzug überweisen: Wichtig für Kaution

Meistens musst Du die erste Monatsmiete 60 Tage vor Deinem Einzug überweisen. Falls Dein Mietvertrag kürzer als 60 Tage vor Deinem Einzugsdatum abgeschlossen wurde, ist die erste Monatsmiete sofort nach der Unterzeichnung des Vertrags fällig. Es ist deshalb wichtig, dass Du sicherstellst, dass Du genügend Geld zur Verfügung hast, um die erste Monatsmiete zu begleichen. Auch die Kaution oder eine Schadenskaution müssen im Voraus gezahlt werden.

Miete vor Beginn des Zeitabschnitts bezahlen – § 556b BGB

Gemäß § 556 b BGB musst Du Deine Miete immer im Voraus bezahlen. Genauer gesagt, heißt es dort, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts überwiesen werden muss. Das heißt, dass die Miete nicht nur vorab bezahlt werden sollte, sondern sogar noch vor Beginn des jeweiligen Zeitabschnitts, den Du bezahlst. Da sich diese Regelung im BGB befindet, ist es von besonderer Bedeutung, dass Du Dich daran hältst. Solltest Du die Miete verspätet bezahlen, kann es zu Konsequenzen kommen, die Du Dir ersparen solltest.

Mietkaution in Raten: 3 Raten zur einfachen Bezahlung

Du musst beim Einzug in eine neue Wohnung eine Mietkaution zahlen. Diese muss aber nicht in einem Rutsch und auch nicht schon vor dem Beginn des Mietverhältnisses bezahlt werden. Eine große Erleichterung ist es, dass die Kaution in drei Raten gezahlt werden kann. Die erste Rate ist bereits mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die zwei nächsten Raten können dann bei den nächsten zwei Mietzahlungen eingeteilt werden. Dadurch kannst du dir die Mietkaution in Raten leisten und hast mehr finanziellen Spielraum. Wichtig ist jedoch, dass du die Raten auch pünktlich bezahlst, damit du dein Mietverhältnis nicht gefährdest.

Mietrecht: Miete spätestens am 3. Werktag des Monats zahlen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass die Miete grundsätzlich laut dem Mietrecht zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Das bedeutet, dass Du die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats zahlen musst. Ansonsten kann es zu Einschränkungen oder Konsequenzen durch den Vermieter kommen. Die meisten Vermieter geben Dir aber eine Frist von ein bis zwei Wochen, um die Miete nachzuzahlen. Solltest Du Probleme haben, die Miete rechtzeitig zu bezahlen, solltest Du Dich an Deinen Vermieter wenden und um eine Ratenzahlung bitten.

 Erste Miete - wann fällig?

Miete bis zum Monatsersten bezahlen – Was steht im Mietvertrag?

Du hast einen Mietvertrag unterschrieben? Dann solltest Du wissen, dass die Miete normalerweise bis zum Monatsersten bezahlt werden muss. Sollte allerdings im Mietvertrag ein anderer Termin stehen, dann musst Du das, was dort geregelt ist, befolgen. Beispielsweise „die Miete ist zum 15. jeden Monats zu zahlen“. Falls Du Dir unsicher bist, welchen Termin der Mietvertrag vorsieht, dann schau Dir diesen nochmal genau an. Es lohnt sich auch, Dich zu informieren, ob Dein Vermieter eventuell eine Erinnerung verschickt, falls Du die Miete nicht rechtzeitig überweist.

Vermieter ab Januar 2023 an Kosten des CO2-Preises beteiligt

Ab Januar 2023 wird sich für Vermieter einiges ändern: Sie werden an den Kosten des CO2-Preises beteiligt werden. Dieser wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Dabei ist der Anteil der Vermieter von der Klimafreundlichkeit der Immobilie abhängig. Bis zu 95 Prozent des Preises können sie übernehmen. Damit sollen die Vermieter zur klimafreundlichen Sanierung ihrer Immobilien angeregt werden.

Pünktliche Miete: Nicht Versäumen, sonst Mahnung oder Kündigung!

Du musst deine Miete für deine Wohn- und Geschäftsräume jeden Monat pünktlich entrichten. Am besten überweist du die Miete spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Kalendermonats. So kannst du sicher sein, dass die Miete rechtzeitig bei deinem Vermieter eingeht. Solltest du es einmal vergessen, kann es zu einer Mahnung oder sogar einer Kündigung kommen. Daher solltest du deine Miete nicht versäumen!

Grundsteuer auf Wohnung: Kosten für Mieter prüfen

Du bist auf der Suche nach einer Wohnung und möchtest wissen, ob es eine zusätzliche Kosten gibt? Dann ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter die Grundsteuer, die er an das Finanzamt zahlt, auf den Mieter umlegen darf. Das bedeutet, dass der Vermieter die von ihm bezahlte Grundsteuer dir in Rechnung stellen kann. Allerdings ist es wichtig, dass Du im Vorfeld überprüfst, ob die Grundsteuer in den Nebenkosten enthalten ist. Andernfalls kann es zu weiteren Kosten kommen.

Fristlose Kündigung des Mieters – Voraussetzungen & Tipps

Du musst nicht mehr länger darüber nachdenken, ob du deinem Mieter kündigen kannst, wenn er im Verzug ist. Wir erklären dir, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung möglich ist.

Grundsätzlich gilt: Wenn dein Mieter mindestens eine Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht gezahlt hat, kannst du ihm fristlos kündigen. Doch auch im Gewerbemietrecht kann ausnahmsweise schon früher gekündigt werden. Dazu musst du bei deinem Mieter einen Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten nachweisen können.

Hast du alle Voraussetzungen erfüllt, kannst du deinem Mieter nun fristlos kündigen. Achte aber darauf, dass du die Kündigung schriftlich per Einschreiben versendest, damit du sichergehen kannst, dass er sie auch erhält.

Mietrückstand vermeiden: Kontaktiere Vermieter & vereinbare Ratenzahlung

Du hast deine Miete schon zweimal nicht bezahlt? Dann kann es sein, dass der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht. Das bedeutet, dass du das Mietverhältnis sofort und ohne Einhaltung der dafür vorgesehenen Kündigungsfrist beenden musst. Dazu muss der anfallende Mietrückstand allerdings mehr als eine Monatsmiete betragen. Um das zu verhindern, solltest du deine Miete deshalb immer rechtzeitig begleichen. Solltest du es dennoch einmal versäumen, kannst du mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

 Erste Miete fällig - Zahlungsdaten und Details

Betriebskosten fair abrechnen: § 556 Abs. 3 BGB

3 BGB dazu verpflichtet, die abgerechneten Betriebskosten auf den vorausgezahlten Betrag zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachzahlung oder Rückerstattung zu leisten.

Betriebskosten sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil einer Mietwohnung. Sie decken alle Kosten ab, die für den Betrieb des Gebäudes anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für den Verbrauch von Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung und Reinigung. Um die Betriebskosten abzurechnen, greifen Vermieter*innen in der Regel auf die sogenannte Betriebskostenvorauszahlung zurück. Hierbei zahlt der/die Mieter*in jeden Monat einen festgelegten Betrag, welcher der Vermieter*in zur Abdeckung der laufenden Kosten zur Verfügung steht. Einmal im Jahr muss der/die Vermieter*in dann gemäß § 556 Abs. 3 BGB die tatsächlich angefallenen Betriebskosten mit dem vorausgezahlten Betrag vergleichen. Sollte es zu Unterschieden kommen, muss er/sie eine Nachzahlung oder Rückerstattung leisten. So erhalten Mieter*innen eine faire Abrechnung ihrer Betriebskosten.

Fristlose Kündigung: Erfahre, wie du deine Rechte kennst und reagierst!

Du hast schon mehrere Abmahnungen erhalten und fürchtest, dass bald eine fristlose Kündigung in deinem Briefkasten landet? Keine Sorge, wir helfen dir, deine Rechte als Mieter zu kennen und erklären dir, wie du auf eine fristlose Kündigung reagieren kannst.

In der Regel ist es so, dass einer fristlosen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorhergehen muss. Je mehr Abmahnungen du erhältst, desto höher ist auch dein Risiko, eine fristlose Kündigung zu erhalten. Doch du musst dir keine Sorgen machen, denn mit unserer kostenlosen Checkliste zum Thema Vermieterkündigung kannst du überprüfen, ob die Kündigung auch wirklich rechtens ist. Mit diesem Wissen kannst du auf eine fristlose Kündigung auch deutlich selbstsicherer reagieren. Lade dir jetzt unsere Checkliste herunter und sei auf alles vorbereitet!

Mietvertrag Unterschreiben: Vor Ort oder mit Vollmacht

Du hast die Möglichkeit, den Mietvertrag vor Ort, direkt bei der Übergabe der Immobilie, zu unterschreiben. Sowohl du als auch der Vermieter müssen den Vertrag eigenhändig unterzeichnen, da nur so der Vertrag rechtsgültig wird. Solltest du nicht vor Ort sein, kannst du auch eine Person mit einer Vollmacht beauftragen, deinen Mietvertrag zu unterschreiben. Diese Person muss dann den Nachweis erbringen können, dass du sie zur Unterschrift beauftragt hast.

Erster Samstag des Monats: Wie du es herausfindest

Wenn der 1. des Monats ein Donnerstag ist und kein Feiertag dazwischen liegt, ist der Samstag der 3. Werktag. Der 3. jedes Monats ist somit der erste Samstag des Monats, es sei denn, es liegt ein Feiertag zwischen dem 1. und 3. eines Monats. Wenn du also wissen willst, welcher Tag der erste Samstag des Monats ist, musst du einfach nur schauen, ob der 1. ein Donnerstag und kein Feiertag dazwischenliegt.

Mietrückstand: Kündigung durch Vermieter & Räumungsklage vermeiden

Wenn Du als Mieter mehr als zwei Monatsmieten an Deinem Vermieter schuldig bist, kannst Du eine fristlose Kündigung erhalten. Im Kündigungsschreiben wird Dir der Vermieter genau aufzählen, welche Monatsmieten Du noch zu bezahlen hast. Nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, kann der Vermieter in weiterer Folge eine Räumungsklage einreichen. Damit das nicht passiert, solltest Du Deine Mietzahlungen stets pünktlich leisten und Dich im Zweifelsfall mit Deinem Vermieter in Verbindung setzen. Dann kannst Du gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Vermieter tragen künftig Kosten aus BEHG für Wohngebäude

Ab dem 1. Januar 2023 wird sich die Aufteilung der Kosten, die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultieren, bei Wohngebäuden ändern. Demnach werden die CO2-Kosten nicht mehr allein vom Mieter, sondern auch vom Vermieter getragen. Wie die Aufteilung der Kosten erfolgt, hängt vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im jeweiligen Jahr ab. Der CO2-Ausstoß wird dabei durch Heizung, Strom und Warmwasser bestimmt. Dadurch sollen Vermieter vermehrt in Energieeffizienzmaßnahmen investieren, um die Kosten für die Mieter zu senken.

Verwalterbestellung ab 1122023: Sachkundenachweis erforderlich

Ab dem 1122023 wirst Du als Wohnungseigentümer in der Lage sein zu verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, um die Verwaltung Deiner Immobilie zu übernehmen. Dieser muss einen Sachkundenachweis vorlegen oder eine entsprechende Ausbildung und Qualifizierung belegen, um bestätigen zu können, dass er alle notwendigen Kenntnisse hat, um die Verwaltung Deiner Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgreich zu bewältigen. Ursprünglich sollte diese Regelung bereits ab dem 1122022 gelten, wurde allerdings aufgrund der aktuellen Situation auf den 1122023 verschoben.

Miete kündigen: Einhalten der Kündigungsfrist wichtig

Du hast eine alte Wohnung gemietet und möchtest sie vor dem Ende der Mietzeit kündigen? Dann musst Du leider trotzdem die volle Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen – egal, ob Du den Wohnraum noch nutzt oder nicht. Auch wenn Du einen Nachmieter vorschlägst, musst Du die volle Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlen. Es ist wichtig, dass Du die Kündigungsfrist einhältst, um nicht noch mehr zahlen zu müssen. Achte also darauf, dass Du die Kündigung rechtzeitig einreichst. Dann kannst Du sicherstellen, dass Du nur die gezahlte Miete plus etwaige Nebenkosten bezahlen musst.

Durchschnittliche Betriebskosten pro qm in Deutschland: 2,17-2,88€

Du musst als Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten aufwenden. Dieser Betrag liegt durchschnittlich sogar noch höher als die Kaltmiete, die Du für Deine Wohnung zahlst. Wenn man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammenrechnet, kann die insgesamt zu zahlende zweite Miete sogar bis zu 2,88 Euro/qm/Monat betragen. Es ist also wichtig, dass Du Dir vorher genau überlegst, was alles zu den Betriebskosten dazugehört und was Du für Deine Wohnung aufbringen musst.

Schlussworte

Die erste Miete ist normalerweise am ersten Tag des Monats fällig, an dem du dein Mietverhältnis beginnst. Wenn du also am 15. des Monats einziehst, ist die erste Miete am 15. fällig. Wenn du Fragen hast, kannst du immer deinen Vermieter kontaktieren.

Die erste Miete ist immer zum Ersten des Monats fällig, auf den du den Mietvertrag unterschrieben hast. Daraus kann man schließen, dass du immer rechtzeitig vor dem Monatsanfang deine Miete bezahlen solltest, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Also denke daran, deine Miete rechtzeitig zu bezahlen.

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