Du möchtest eine Wohnung mieten, kennst aber die gesetzlichen Vorschriften nur unzureichend? Keine Sorge, wir erklären Dir, wie hoch die Miete für zwei Personen maximal sein darf. Dabei gehen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen und auf weitere wichtige Aspekte ein. So bekommst Du einen guten Überblick und kannst Dich besser zurechtfinden.
Die Höhe der Miete für 2 Personen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. der Lage, der Größe der Wohnung oder der Ausstattung. Generell gilt aber, dass man für eine 2-Personen-Wohnung mit einer Größe zwischen 40 und 50 m² mit einer Miete zwischen 600 und 900 Euro rechnen muss.
Wohnungsgröße: 45-60 Quadratmeter für 1-2 Personen
Für eine Person empfiehlt sich eine Wohnung mit etwa 45 bis 50 Quadratmetern. Wenn zwei Personen darin wohnen möchten, sollte die Wohnung mindestens 60 Quadratmeter groß sein, oder aber es sollten zwei separaten Räume zur Verfügung stehen. In manchen Wohnungen sind sogar mehr als zwei Zimmer vorhanden – ideal, um ein gemütliches Zuhause zu schaffen! Es kommt aber auch auf deine eigenen Wünsche und Bedürfnisse an. Wenn du gerne viel Platz hast, dann solltest du dich für eine größere Wohnung entscheiden.
Deutschland: Wohnfläche pro Kopf in den letzten 10 Jahren gestiegen
Du hast bestimmt schon gemerkt, dass die Wohnungen in Deutschland kleiner werden. Aber keine Angst, denn es gibt auch eine gute Nachricht: Die Wohnfläche pro Kopf ist in den letzten 10 Jahren angestiegen. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die Wohnfläche pro Kopf im Jahr 2011 bei 46,1 Quadratmetern und stieg bis 2021 auf 47,7 Quadratmetern. Ein kleiner Rückgang der Wohnfläche pro Kopf wurde lediglich 2015 und 2016 wegen Zuwanderung verzeichnet. Trotzdem können wir sagen, dass die Wohnfläche pro Kopf in Deutschland in den letzten 10 Jahren insgesamt angestiegen ist.
Miete nicht nur Kaltmiete: Betriebskostenspiegel 2018
Du musst als Mieter:in nicht nur Kaltmiete zahlen. Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für 2018 zeigt, dass du auch noch für die Betriebskosten aufkommen musst. Diese liegen im Durchschnitt bei 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat. Diese Betriebskosten sind bei einer 70 qm großen Wohnung immerhin fast 152 Euro Mehrkosten pro Monat. Wenn du dir eine Wohnung mietest, solltest du deshalb nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten berücksichtigen. Zudem kann es je nach Bundesland zu Unterschieden bei den Betriebskosten kommen. Deshalb solltest du dir vorher unbedingt ein Bild machen, wie hoch die Betriebskosten sind, die du zu zahlen hast.
Familientag im Freizeitpark – Eintritt ab 72 Euro
Du willst mit deiner Familie einen Tag im Freizeitpark verbringen? Dann schau mal, wie viel du für den Eintritt bezahlen musst! Für eine Person kostet ein Tag im Freizeitpark 72 Euro, für zwei Personen 86,40 Euro, für drei Personen 108 Euro und für vier Personen 122,40 Euro. Übrigens haben Familien ab fünf Personen einen Rabatt, so dass du noch mehr sparen kannst. Also worauf wartest du noch? Pack deine Familie ein und erlebe einen unvergesslichen Tag im Freizeitpark!
None
Du bist als Alleinstehender bislang an eine monatliche Mietpreisobergrenze von 501,50 Euro gebunden gewesen? Dann haben wir gute Neuigkeiten für Dich: Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich die Mietobergrenze für einen Single-Haushalt auf 543 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt erhöht sich der Maximalbetrag auf 659,40 Euro (zuvor 609,60 Euro). Damit sind die Mietpreise in vielen Städten und Gemeinden deutlich höher als der gesetzliche Mietpreis. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Wohnraum für Alleinstehende und Paare zu schaffen. Aber Achtung: Die neuen Obergrenzen gelten nicht für den Neubau. Dort dürfen die Mieten auch weiterhin nur bis zu 20 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen.
Singles in Dortmund: Maximal 510 Euro Bruttokaltmiete
Für Singles gilt in Dortmund derzeit als angemessen, maximal 510 Euro Bruttokaltmiete zu zahlen. Im teureren München liegt dieser Wert sogar noch höher bei 688 Euro. Dabei solltest du aber immer bedenken, dass es sich dabei um die Bruttokaltmiete handelt. Solltest du darüber liegen, kann es passieren, dass du aufgefordert wirst, deine Kosten zu senken. Hierfür kannst du zum Beispiel darüber nachdenken, ob du eine kleinere Wohnung anmietest oder ob du einen Mitbewohner suchst, um die Kosten zu teilen. Auch ein Umzug in ein anderes Stadtviertel kann für dich in Frage kommen.
Leistungsberechtigt? Anspruch auf finanzielle Unterstützung prüfen
Du hast als leistungsberechtigte Person in einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Diese beträgt für die erste Person in der Gemeinschaft 40000 Euro und für jede weitere Person in der Gemeinschaft 15000 Euro. Damit du die Unterstützung in Anspruch nehmen kannst, musst du dich bei deinem örtlichen Sozialamt melden und einen entsprechenden Antrag stellen. Überprüfe dafür die Kriterien, die für eine Leistungsberechtigung gelten, und lege deine Unterlagen vor. Wenn du alle erforderlichen Unterlagen erbracht hast, erhältst du beim Sozialamt Informationen über den weiteren Ablauf des Verfahrens.
Bürgergeld – Finanzielle Unterstützung für Menschen in Not
Hast du schon mal von Bürgergeld gehört? Im Grunde handelt es sich dabei um eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich nicht selbst versorgen können. Wichtig ist dabei, dass die Leistungen, die man schon bezieht, nicht ausreichend sind, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zu den vorrangigen Leistungen gehören Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und ähnliches. Wenn du also das Gefühl hast, dass du nicht genug Geld hast, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann kannst du dich an dein Jobcenter wenden. Dort lässt sich herausfinden, ob du Anspruch auf Bürgergeld hast.
Kostenerstattung bei zu hohen Unterkunft- und Heizungskosten
Du hast die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen, wenn du glaubst, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung die angemessenen Umfang überschreiten. In diesem Fall muss die Behörde die Kosten für maximal sechs Monate in voller Höhe übernehmen, auch wenn es dir nicht sofort möglich ist, die Kosten durch einen Umzug oder anderweitig zu senken. Dies ist in § 22 Abs 1 S 3 SGB II geregelt. Solltest du also das Gefühl haben, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung zu hoch sind, kannst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen und die Kosten für maximal sechs Monate erstattet bekommen.
Jobcenter übernimmt Miete vollständig – Keine Sorgen mehr!
Du, als erstmaliger Bürgergeld-Empfänger, kannst aufatmen! Das Jobcenter übernimmt die Miete in der tatsächlichen Höhe, sodass Du Dir keine Sorgen machen musst. Dabei wird die Angemessenheit der Miete nicht geprüft. Deine Miete wird unter bestimmten Voraussetzungen vollständig übernommen. Wenn Du in einem Mehrpersonenhaushalt wohnst, wird die Miete von jedem Mitbewohner anteilig übernommen. Dazu musst Du keine weiteren Anträge stellen, da Dein Jobcenter automatisch informiert wird. So bist Du bestens geschützt und kannst Dir sicher sein, dass Deine Miete komplett bezahlt wird.
Mietnebenkosten: Was kommt auf Dich zu?
Du hast eine Wohnung gemietet und fragst dich, welche Kosten auf dich zukommen? Generell gehören zu den Nebenkosten, die von den Mietern getragen werden, die Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie die Müllabfuhr.
Es kann aber sein, dass Dein Mietshaus noch weitere Einrichtungen besitzt, die für alle Mieter zur Verfügung stehen. Dazu zählen beispielsweise ein Fahrstuhl, ein Garten, ein Hausmeister, eine Gemeinschaftsantenne, ein Breitbandkabel oder ein Waschraum. Für die Nutzung dieser Einrichtungen wird ebenfalls eine Kostenumlage erhoben, die auf alle Mieter aufgeteilt wird.
Gasverbrauch für 2 Personen: Energiesparen & Geld sparen
Der durchschnittliche Gasverbrauch für Warmwasser und Heizkosten von 2 Personen kann je nach Wohnungsgröße variieren. So kann man den Verbrauch auf 6200 bis 20400 kWh pro Jahr schätzen. Doch je nachdem, wie du deine Wohnung nutzt, kann der Gasverbrauch auch noch höher ausfallen. Achte also darauf, deine Wohnung möglichst energiesparend zu nutzen. Durch einfache Maßnahmen, wie das Abschalten von Elektrogeräten oder die richtige Einstellung der Heizung, kannst du den Gasverbrauch deutlich senken und so Geld sparen.
Jobcenter Heizkosten: Richtwert & Entscheidung im Einzelfall
Du hast Sorge, dass das Jobcenter deine Heizkosten nicht übernimmt? Dann solltest du wissen, dass es einen groben Richtwert gibt, den sie bei der Entscheidung zugrunde legen. Laut diesem Richtwert werden etwa 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als angemessen angesehen – sofern die Wohnfläche angemessen ist. Allerdings ist diese Angabe nur eine sehr vage Orientierung und das Jobcenter darf nicht pauschal entscheiden. Im Einzelfall muss es die Umstände prüfen, um eine konkrete Entscheidung zu treffen.
Mietnebenkosten in Deutschland: Bis zu 2,88 Euro pro m²
Du musst als Mieter in Deutschland im Schnitt mit 2,17 Euro pro Quadratmeter an Nebenkosten rechnen. Das heißt, dass Du für eine Wohnung mit 60 Quadratmetern rund 130 Euro im Monat zusätzlich zur Miete zahlen musst. Aber auch noch mehr – denn wenn man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammenrechnet, kann die sogenannte zweite Miete sogar bis zu 2,88 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen. Da sind schnell ein paar Euro mehr fällig. Daher ist es wichtig, dass Du vor der Anmietung einer Wohnung genau hinschaust und Dir die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre anschaust, um einen guten Eindruck zu bekommen.
Wohnungen: Kaltmiete abhängig von der Größe
Du musst beim Wohnen einiges beachten. Es gibt zum Beispiel die Kaltmiete, die du jeden Monat zahlen musst. Die Kaltmiete hängt natürlich von der Größe der Wohnung ab. Genauer gesagt, musst du für eine 50 Quadratmeter-Wohnung 108,50 Euro pro Monat zahlen, was einer Jahresmiete von 1302 Euro entspricht. Für eine 80 Quadratmeter-Wohnung müsstest du 173,60 Euro pro Monat zahlen, was einer Jahresmiete von 2083,20 Euro entspricht. Für eine 100 Quadratmeter-Wohnung kommen sogar 217 Euro pro Monat zusammen, was einer Jahresmiete von 2604 Euro entspricht. Diese Kosten sind abhängig von der Größe der Wohnung und solltest du bei der Wohnungssuche immer im Hinterkopf behalten.
Mietnebenkosten: Was du beachten musst, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst
Du zahlst als Mieter monatlich zusätzlich zur Kaltmiete rund 2,20 Euro je Quadratmeter an deinen Vermieter. Das bedeutet, dass du für deine 70 Quadratmeter große Wohnung monatlich gut 150 Euro an Mietnebenkosten an deinen Vermieter überweisen musst. Neben den Mietnebenkosten kommen oftmals noch weitere Kosten wie etwa Strom-, Gas- oder Wassergebühren hinzu, die du ebenfalls monatlich bezahlen musst. Es lohnt sich daher, genau hinzuschauen, welche Kosten auf dich zukommen, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
Erhöhte Strom- und Gaspreise für 2023: Spare jetzt schon!
Du hast im vergangenen Jahr circa 150 Euro pro Monat für Strom und Gas ausgegeben? Dann solltest du für 2023 schon mal grob mit Kosten im Bereich von 375 Euro rechnen. Das sind 225 Euro mehr als im letzten Jahr. Damit du die deutlich höhere Nebenkostenabrechnung begleichen kannst, solltest du schon einmal monatlich etwas Geld beiseite legen. Ein guter Tipp ist es, ein separates Sparbuch anzulegen, in das du jeden Monat ein paar Euro einzahlst. So hast du immer eine Reserve, wenn du die Rechnungen bezahlen musst.
Hartz-IV-Richtlinien: So findest du eine angemessene Wohnung
Für eine angemessene Wohnung, die für Hartz-IV-Empfänger geeignet ist, gibt es bestimmte Richtlinien. Falls du als Single Hartz-IV beziehst, darf deine Wohnung höchstens 50 m² groß sein. Für einen Zweipersonenhaushalt sind es maximal 60 m² und für eine dreiköpfige Familie sind bis zu 75 m² zulässig. Ab einer vierköpfigen Familie sind es maximal 85 m². Diese Bedingungen gelten für eine angemessene Wohnung. Außerdem sollte die Wohnung auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Dazu zählt beispielsweise eine funktionierende Heizung, warmes Wasser und ausreichend Licht. Wenn du als Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung suchst, achte auf diese Richtlinien, damit du nicht mehr Miete zahlen musst als nötig.
Mietkosten senken beim Hartz-4-Bezug: Umzug, Mietminderung & mehr
Wenn deine Miete beim Hartz-4-Bezug zu hoch ist, kannst du ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Eine Möglichkeit ist es, deine Kosten durch einen Umzug zu senken. Du kannst auch einzelne Räume untervermieten, um deine Mietkosten zu reduzieren. Es gibt auch andere Optionen, wie du deine Miete senken kannst – zum Beispiel kannst du eine Mietminderung beantragen oder du kannst deinen Vermieter bitten, dir einen Nachlass auf deine Miete zu gewähren. Es ist wichtig zu wissen, dass es bei Hartz-4-Bezug bestimmte Richtlinien gibt, die für die Miete gelten. Deshalb ist es wichtig, dass du dich bei deinem Jobcenter informierst, welche Möglichkeiten es gibt, um deine Mietkosten zu senken.
Zusammenfassung
Die Miete, die du für 2 Personen zahlen musst, hängt vom Ort und der Größe des Apartments ab. Normalerweise liegt die Miete zwischen 500 und 900 Euro, aber es kann auch mehr sein, je nachdem, wo du leben willst. Es wäre am besten, wenn du einige Angebote vergleichst, um herauszufinden, was für dich am besten ist.
Du solltest nicht mehr als 30 % deines Einkommens für die Miete aufwenden, damit du eine finanzielle Balance beibehalten kannst. Wenn du mehr als 30 % deines Einkommens für die Miete ausgibst, wird es schwierig, andere notwendige Ausgaben zu tätigen, wie beispielsweise Lebensmittel, Kleidung, usw. Also solltest du nach einer Miete suchen, die deine Finanzen nicht überstrapaziert.