Hallo! In diesem Artikel gehen wir auf die Frage ein, wie hoch die Miete sein darf, wenn du und ein weiteres Mitglied deiner Familie eine Wohnung mieten möchtest. Wir werden auf die verschiedenen Faktoren eingehen, die die Miete beeinflussen und schauen, was du beachten musst, bevor du dich für eine Wohnung entscheidest. Also, lass uns mal schauen, was es zu beachten gibt!
Es kommt darauf an, in welcher Stadt du wohnen möchtest. In großen Städten wie Berlin oder München ist die Miete meist höher als in kleineren Städten. Wenn du in einer größeren Stadt wohnen möchtest, musst du mit einer Miete von etwa 700-1200 Euro für eine 2-Zimmer-Wohnung rechnen. In kleineren Städten liegt die Miete meist unter 700 Euro. Am besten recherchierst du vorab in deiner Stadt, wie viel Miete für eine 2-Zimmer-Wohnung üblich ist.
Wohnungsgröße: So viel Quadratmeter brauchst du!
Wenn du in einer Wohnung wohnen möchtest, musst du bezüglich der Größe einiges beachten. Für eine Person reichen in der Regel 45 bis 50 Quadratmeter aus. Für zwei Personen sollte das Wohnraumangebot mindestens 60 Quadratmeter betragen oder es müssen zwei Wohnräume vorhanden sein. Wenn du also mit deinem Partner oder deiner Familie in einer Wohnung leben möchtest, solltest du auf genügend Platz achten. Eine Wohnfläche von mehr als 60 Quadratmetern bietet zudem den Vorteil, dass du zusätzliche Räume wie ein Gästezimmer oder ein Büro einrichten kannst. Überlege also gut, wie groß deine Wohnung sein muss.
Wohnfläche pro Kopf in Deutschland 2011-2021: DIW und GEWOS erklären Gründe
Du hast feststellen können, dass die Wohnfläche pro Kopf in Deutschland von 2011 bis 2021 von 46,1 Quadratmetern (m²) auf 47,7 Quadratmeter (m²) gestiegen ist. Trotz der Zuwanderung, die 2015 und 2016 zu einem kleinen Rückgang der Wohnfläche pro Kopf führte, konnte sich die Wohnfläche pro Kopf insgesamt verbessern. Allerdings ist es laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schwierig, die Zuwanderung als einzelnen Faktor herauszustellen. Es gibt noch andere Gründe, die zu dieser Veränderung beigetragen haben. Beispielsweise zeigt eine Studie von GEWOS, dass einige Bundesländer die Größe der Wohnungen in Neubausiedlungen erhöht haben, um auf den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu reagieren.
Hartz IV und Wohnungsgröße: Regelungen & Sonderfälle
Für alle, die Hartz IV beziehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Größe der Wohnung bestimmten Bedingungen entsprechen muss. Wenn du zum Beispiel alleine bist, darf deine Wohnung maximal 50 m² groß sein. Wenn du zu zweit in der Wohnung lebst, erhöht sich dieser Wert auf 60 m². Bei 3 Personen sind es 75 m² und bei 4 Personen 85 m². Es ist allerdings auch möglich, dass du mehr als die vorgegebene Größe beantragen kannst, wenn du einen Nachweis vorlegst, dass du mehr Platz brauchst. Auch Sonderregelungen bezüglich der Größe der Wohnung können vereinbart werden, wenn du beispielsweise eine Behinderung hast. Hier solltest du dich aber am besten bei deinem Jobcenter informieren.
Senke deine Mietkosten: Jetzt bis zu 659,40 Euro Miete für 2 Personen
Du musst nicht immer allein wohnen. Wenn du mit einer weiteren Person zusammenlebst, hast du die Möglichkeit, mehr Miete zu zahlen. Ab jetzt kannst du für einen Haushalt mit zwei Personen bis zu 659,40 Euro Miete bezahlen – das ist eine Erhöhung von 50 Euro gegenüber dem bisherigen Maximalbetrag. Gegenüber einem Single-Haushalt hat sich der Maximalbetrag sogar um 41,50 Euro erhöht und liegt nun bei 543 Euro. Damit kann es sich lohnen, ein Zimmer an einen Mitbewohner zu vermieten, um deine monatlichen Kosten zu senken!
Miete berechnen: 40er-Mietregel für 40.000€ Jahresbrutto
Du hast ein Jahresbruttogehalt von 40.000 Euro? Dann solltest du dich an die 40er-Mietregel halten und deine Miete nicht höher als 1.000 Euro im Monat setzen. Dies bedeutet, dass du auf dein Jahresgehalt hochgerechnet 40 Mal die Miete abziehen sollst, um deine monatliche Miete zu berechnen. Wenn du das beispielsweise bei einem Jahresgehalt von 40.000 Euro machst, ergibt sich daraus eine monatliche Miete von 1.000 Euro. Wenn du deine Miete höher ansetzt, kann das zu einem finanziellen Engpass führen. Deshalb solltest du deine Miete immer im Verhältnis zu deinem Einkommen setzen.
Miete vom Jobcenter übernommen? § 22 SGB II erklärt!
Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen und weißt nicht, ob deine Miete vom Jobcenter übernommen werden kann? Dann solltest du unbedingt über § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) Bescheid wissen. Dieser Paragraph besagt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, sofern sie angemessen sind. In diesem Fall kann das Jobcenter deine Miete übernehmen. Die genauen Kriterien, die eine angemessene Miete erfüllen muss, sind im Paragraphen näher beschrieben und sollten unbedingt beachtet werden.
Kosten für Reisen: Einzelpersonen, Paare & Gruppen
Du hast eine Reise geplant und möchtest wissen, wie viel es kostet, wenn du mit deiner Familie oder Freunden anreist? Hier ein kurzer Überblick über die Kosten. Wenn du allein unterwegs bist, zahlst du 72 Euro. Für zwei Personen werden 86,40 Euro fällig, drei Personen 108,00 Euro und vier Personen 122,40 Euro. Wenn du mehr als vier Personen bist, kannst du bei uns nachfragen – wir geben dir dann ein individuelles Angebot.
Mietpreise für Wohnungen: 50m2 – 108,50€, 80m2 – 173,60€, 100m2 – 217€
Du hast Dir gerade eine neue Wohnung gesucht und fragst Dich, wie viel die Miete kosten wird? Hier ist eine grobe Richtlinie: Für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern beträgt die Miete circa 108,50 Euro pro Monat, was einer Jahresmiete von 1302 Euro entspricht. Wenn Du Dir mehr Platz wünschst, kannst Du eine 80 Quadratmeter-Wohnung nehmen, die Dir dann 173,60 Euro pro Monat kostet, was einer Jahresmiete von 2083,20 Euro entspricht. Für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern musst Du in etwa 217 Euro pro Monat einplanen, was einer Jahresmiete von 2604 Euro entspricht. Aber bedenke, dass die Mietpreise je nach Lage und Ausstattung variieren können.
Betriebskosten bei Wohnungssuche beachten: Wie viel kosten sie?
Du bist gerade auf Wohnungssuche und fragst dich, ob die Betriebskosten auch bei deiner zukünftigen Wohnung anfallen werden? Die Frage ist berechtigt, denn die Kosten können schnell ein großer Kostenfaktor sein. Laut dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter:innen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat zahlen. Das kann angesichts vieler möglicher Positionen schnell eine stattliche Summe ausmachen. So kostet eine 70qm große Wohnung beispielsweise fast 152 Euro Mehrkosten neben der Kaltmiete.
Daher ist es wichtig, bei der Wohnungssuche auf die Betriebskosten zu achten und diese in deine Kalkulation einzubeziehen. Am besten schaust du dir vorher die Nebenkostenabrechnungen des Vermieters an, um einen Eindruck über die Höhe der Betriebskosten zu bekommen. Auch ein Blick auf die Mietpreisbremse kann sich lohnen, denn sie schränkt die Betriebskosten in Höhe und Häufigkeit ein.
Erspare Geld: Prüfe regelmäßig Betriebskosten für 80 qm Wohnung
Du hast eine 80 qm große Wohnung und musstest für das Abrechnungsjahr 2019/2020 knapp 3450,00 EUR an Betriebskosten aufbringen? Das ist wirklich nicht wenig! Im Vergleich zum Jahr davor bedeutet das sogar eine Kostensteigerung um 15 Prozent. Bei einer solchen Preissteigerung kann es sich schon mal schwer anfühlen, die Miete zu bezahlen. Es lohnt sich deshalb, regelmäßig zu prüfen, ob die Betriebskosten angemessen sind. Vielleicht kannst Du so ja auch ein paar Euro sparen!
Singles in Dortmund: Bruttokaltmiete max. 510 Euro – 6 Monate Zeit zur Kostensenkung
Für Singles in Dortmund gilt aktuell eine angemessene Bruttokaltmiete von maximal 510 Euro. In München, das deutlich teurer ist, liegt die Obergrenze bei 688 Euro. Wenn Du mehr als diesen Betrag bezahlst, wirst Du aufgefordert, die Kosten zu senken. Laut Gesetz hast Du hierfür „in der Regel“ sechs Monate Zeit. Damit kannst Du nach passenden Angeboten Ausschau halten, die Deine Wünsche und Dein Budget in Einklang bringen. Es lohnt sich, die Preise gut zu vergleichen, da sich die Kosten in verschiedenen Stadtteilen und Wohnungen unterscheiden können.
Mietkosten senken: Untervermieten & Umziehen in 6 Monaten
Du hast ein halbes Jahr Zeit, um deine Mietkosten zu senken, bevor das Jobcenter nicht mehr die volle Miete übernimmt. Eine Möglichkeit ist es, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Alternativ kannst du es auch mit Untervermietung versuchen. Möbelstücke, die du nicht mehr benötigst, können über Online-Plattformen vermietet werden, um dir ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Auch Zimmer in deiner Wohnung kannst du untervermieten, um deine Mietkosten zu reduzieren. Es ist also eine gute Idee, sich schon vor dem Ablauf deiner halben Jahresfrist Gedanken über eine Kostensenkung zu machen.
§ 22 Abs 1 S 3 SGB II: Behörde kommt für deine Kosten auf
Du stellst fest, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung deutlich höher sind als üblich? Kein Problem. Laut § 22 Abs 1 S 3 des SGB II müssen die Behörden in voller Höhe für deine Kosten aufkommen – und zwar bis zu maximal 6 Monate. Es ist zwar wünschenswert, dass du die Kosten durch einen Umzug oder andere Wege reduzierst, aber du hast immerhin Zeit, nach einer günstigeren Lösung zu suchen. Wenn du finanziell nicht in der Lage bist, deine Kosten zu senken, springt die Behörde ein.
Mietnebenkosten: 2,20 Euro pro Quadratmeter im Schnitt
Du zahlst monatlich deine Miete an deinen Vermieter und zusätzlich zur Kaltmiete noch Mietnebenkosten. Im Durchschnitt zahlst du dafür 2,20 Euro pro Quadratmeter. Wenn du zum Beispiel in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung wohnst, dann summieren sich die Kosten für die Mietnebenkosten auf gut 150 Euro. Diese Kosten können unter anderem aus Betriebskosten, Grundsteuer oder Versicherungen bestehen. Es ist wichtig, dass du deine Mietnebenkosten immer im Blick hast, damit du immer über deine Ausgaben Bescheid weißt.
Betriebskosten in Deutschland: 2,17-2,88 Euro pro m²/Monat
Du musst in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat an Betriebskosten zahlen. Wenn du alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammenrechnest, dann kann die sogenannte zweite Miete sogar bis zu 2,88 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das ist ein großer Geldbetrag, den du jeden Monat aufbringen musst. Deshalb solltest du dich im Vorhinein genau über die Höhe der Betriebskosten informieren, damit du nicht unvorbereitet bist.
Legen Sie jetzt schon Geld für höhere Strom- und Gaspreise 2023 zur Seite
Hast Du im letzten Jahr 150 Euro im Monat für Strom und Gas ausgegeben, dann solltest Du für das Jahr 2023 mit Kosten von 375 Euro rechnen. Eine Differenz von 225 Euro pro Monat solltest Du schon jetzt zurücklegen, damit Du die deutlich höhere Nebenkostenabrechnung bezahlen kannst. Es lohnt sich also, ein bisschen Geld auf die Seite zu legen, um nicht mit einer Überraschung konfrontiert zu werden. Eine gute Möglichkeit, um die Kosten für den Strom und Gasverbrauch im Blick zu behalten, ist es, sich bei dem jeweiligen Anbieter über die Tarife zu informieren und regelmäßig zu vergleichen. So kannst Du günstige Offerten nutzen und deine Ausgaben im Griff behalten.
Bürgergeld 2021: Jobcenter übernimmt Miete und Heizkosten
Du hast in diesem Jahr erstmals Anspruch auf Bürgergeld? Dann kannst du aufatmen! Denn das Jobcenter übernimmt in diesem Jahr die Miete in der tatsächlichen Höhe, ohne zu prüfen, ob sie angemessen ist. Dieser Schutz gilt für die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten. Außerdem ist es möglich, dass du einen Zuschuss zu den Heizkosten erhältst. Informiere dich deshalb beim Jobcenter, was für dich möglich ist.
Heizkosten beim Jobcenter: Richtwert 1 EUR pro m² Wohnfläche
Du fragst Dich, wieviel Heizkosten Du bekommen kannst? Grundsätzlich gilt als ungefährer Richtwert, dass 1 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche als angemessen erachtet werden. Allerdings ist das Jobcenter dazu verpflichtet, die Umstände des Einzelfalls zu prüfen, bevor es eine endgültige Entscheidung trifft. Es kann also sein, dass mehr oder weniger Heizkosten anerkannt werden, je nachdem, wie viel Heizkosten Du tatsächlich hast. Deswegen ist es wichtig, dass Du dem Jobcenter alle relevanten Unterlagen vorlegst, damit es eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Mietkaution bei Hartz-IV: Darlehen beim Jobcenter beantragen
Du hast Probleme, deine Mietkaution für deine neue Wohnung zu bezahlen, weil du Hartz-IV beziehst? Kein Problem! Wenn du eine neue Wohnung anmietest, muss in der Regel eine Mietkaution gezahlt werden. Falls du die Kosten nicht selbst finanzieren kannst, kannst du ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Dann übernimmt es vorerst die Kosten für deine Mietkaution. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, so schnell wie möglich einen Teil der Kosten selbst zurückzuzahlen. So behältst du deine finanzielle Flexibilität und kannst dir auch kurzfristig weitere Wünsche erfüllen.
Bürgergeld: Wie Du es beantragst & wann Du es kriegst
Du fragst dich, ob du das Bürgergeld bekommst? Das kommt darauf an, ob du erwerbsfähig bist und ob du deinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen decken kannst. Sollte das nicht der Fall sein und andere, vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichend sind, kannst du Bürgergeld beantragen. Damit du hierfür die richtigen Schritte einleitest, kannst du dich an dein Jobcenter wenden. Die Mitarbeiter dort können dir gerne weiterhelfen und dich beraten.
Schlussworte
Die Miete darf nicht mehr als 11 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Miete darf also nicht mehr als die Hälfte des Einkommens betragen. Zwei Personen müssen also nicht mehr als 22 Euro pro Quadratmeter Miete zahlen.
Du solltest deine Miete immer im Auge behalten und sicherstellen, dass sie nicht zu hoch ist. Wenn du zu zweit bist, darf die Miete nicht höher als zehn Prozent des Einkommens sein, das du und dein Mitbewohner zusammen verdient. Denke daran, dass du dir eine angemessene Unterkunft leisten können musst, bevor du mehr ausgibst.