Hallo! Wenn du und ein weiterer Mitbewohner eine Wohnung mieten möchtet, fragst du dich bestimmt, wie hoch die Miete für euch beide sein darf. In diesem Artikel werden wir dir erklären, wie du die Miete für dich und deinen Mitbewohner berechnen kannst. Lass uns also loslegen!
Die Höhe der Miete ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von der Lage, der Größe und Ausstattung der Wohnung. In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Miete, aber es gibt ein paar Richtlinien, die dir helfen können, die Höhe der Miete für zwei Personen zu bestimmen. Am besten informierst du dich bei deiner jeweiligen Kommune oder beim Mieterverein nach den üblichen Mietpreisen in deiner Gegend. So erfährst du, welche Miete vertretbar ist.
Perfekte Wohnungsgröße für Single-Haushalte und Paare
Für Single-Haushalte und Paare gibt es unterschiedliche Wohnungsgrößen. Wenn du ganz alleine lebst, kannst du dir eine Wohnung mit ungefähr 45 bis 50 Quadratmeter einrichten. Für ein Pärchen empfiehlt es sich, mindestens 60 Quadratmeter zu nehmen oder zwei getrennte Wohnräume zu haben. So hast du genügend Platz, um dich zu entfalten und bekommst eine schöne Wohlfühlatmosphäre. Wenn du einzeln lebst, kannst du dir einen Arbeitsplatz oder ein Gästezimmer einrichten, um Gäste beherbergen zu können. Falls du ein Pärchen bist, könnt ihr euch eure eigenen Räume einrichten, um euch ein wenig Freiraum zu gönnen. Alternativ könnt ihr aber auch gemeinsame Räume einrichten, um gemeinsam eure Zeit zu verbringen.
Deutschland: Wohnfläche pro Kopf gestiegen – Konstanz und Steigerung wichtig
Du hast in den letzten zehn Jahren beobachtet, dass die Wohnfläche pro Kopf in Deutschland gestiegen ist. 2011 lag sie noch bei 46,1 Quadratmetern und 2021 hat sie sich auf 47,7 Quadratmeter erhöht. Trotz der Einwanderung in den Jahren 2015 und 2016, die zu einem kleinen Rückgang der Fläche pro Kopf führte, konnte der Trend im Großen und Ganzen stabil gehalten werden. Da die Bevölkerung aufgrund von Einwanderung weiterhin zunimmt, ist es wichtig, dass die Wohnfläche pro Person nicht nur konstant bleibt, sondern auch weiterhin steigt. Mit modernen Wohnkonzepten und der Vermeidung von Leerstand kann dies unterstützt werden.
Hartz IV: Welche Größe und Kosten für Wohnung?
Du erhältst als Empfänger von Hartz IV eine Wohnung, die einige Bedingungen erfüllen muss. Bei einer Person darf die Wohnung maximal 50 m² groß sein, bei zwei Personen maximal 60 m², bei drei Personen maximal 75 m² und bei vier Personen maximal 85 m². Die Kosten für die Miete, die du zu zahlen hast, sind abhängig von der Größe der Wohnung und in welchem Bundesland du deine Wohnung beziehst. In manchen Bundesländern gibt es sogar eine Obergrenze für die Miete, auch „Mietobergrenze“ genannt. Genauere Informationen dazu erhältst du beim Jobcenter. Außerdem wirst du auch immer wieder aufgefordert durch das Jobcenter, einmal pro Jahr eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Wohnung die gesetzlichen Vorgaben noch erfüllt.
Miete übernehmen? Jobcenter hilft nach SGB II § 22
Du hast eine Wohnung und möchtest, dass das Jobcenter deine Miete übernimmt? Dann ist § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für dich relevant. Dieser legt fest, dass deine tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizungen in angemessener Höhe anerkannt werden. Die Höhe der Aufwendungen hängt dabei von deinem Einkommen und Vermögen ab. Wenn du also Unterstützung durch das Jobcenter bei deinen Wohnkosten bekommen möchtest, solltest du deinen Fall überprüfen lassen.
Miete: Berücksichtige die 40er-Regel bei deiner Wohnungssuche!
Du hast vor, dir eine neue Wohnung zu mieten? Dann ist es wichtig, dass du die 40er-Mietregel berücksichtigst. Diese besagt, dass deine monatliche Miete nicht mehr als 1/40 deines Jahresgehalts betragen sollte. Ziehst du zum Beispiel ein Jahresbruttogehalt von 40.000 Euro ein, so darf deine Miete nicht mehr als 1000 Euro im Monat betragen. Um dir das nochmal verständlicher vor Augen zu führen: 1000 Euro sind also ungefähr 2,5 Prozent deines Jahresgehalts. Wenn du dir eine Wohnung anschauen möchtest, solltest du also unbedingt darauf achten, dass die Miete zu deiner finanziellen Lage passt.
Mietpreiserhöhung: Bis zu 543€ für Alleinstehende, 659€ für Zwei-Personen-Haushalt
Du bist Alleinstehender und wohnst in einer Wohnung? Dann solltest du wissen, dass sich der Maximalbetrag für deine Miete erhöht hat. Statt der bisher gültigen 501,50 Euro darfst du nun bis zu 543 Euro pro Monat zahlen. Auch für einen Zwei-Personen-Haushalt ändert sich etwas: Statt 609,60 Euro darfst du jetzt 659,40 Euro im Monat für die Miete berappen. Damit sollen die steigenden Mieten eingedämmt werden. Wenn du also befürchtest, dass dein Mietpreis überhöht ist, solltest du deinen Vermieter darauf ansprechen.
Kurztrip-Preisrechner: Kosten für 1-4 Personen berechnen
Du hast Lust auf einen Kurztrip mit deinen Freunden, aber du bist unsicher, welche Kosten auf euch zukommen? Kein Problem! Mit unserem Preisrechner kannst du ganz einfach sehen, wieviel die Reise für die jeweilige Personenanzahl kosten wird. Hier eine Vorschau:
Für eine Person kommen Kosten von 72 Euro auf dich zu. Wenn du mit zwei Freunden die Reise antrittst, beträgt der Preis 86,40 Euro. Drei Personen belaufen sich auf 108 Euro und für vier Personen müsst ihr 122,40 Euro einplanen. Natürlich sind die Kosten auch von der Dauer und dem Reiseziel abhängig, aber mit unserem Rechner hast du eine gute Basis für die Planung deines Kurztrips!
Betriebskosten in Wohnungen: 2,17-2,88€ pro qm/Monat
Du musst, wenn Du in Deutschland eine Wohnung mietest, im Durchschnitt mit 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat an Betriebskosten rechnen. Doch das ist noch nicht alles: Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete sogar bis zu 2,88 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das heißt, dass die Nebenkosten auch einen Großteil der Miete ausmachen. Deshalb solltest Du Dir unbedingt vor der Entscheidung für eine Wohnung auch die Betriebskosten genau ansehen.
Strom- und Gaspreise steigen: Spare 225 Euro pro Monat!
Hast du im letzten Jahr noch 150 Euro für Strom und Gas im Monat bezahlt, dann kannst du dich auf eine deutliche Preiserhöhung gefasst machen. Laut Experten kannst du für das Jahr 2023 grob mit Kosten von 375 Euro rechnen. Die Differenz von 225 Euro pro Monat musst du schon mal beiseite legen, um die hohe Nebenkostenabrechnung begleichen zu können. Eine Erhöhung der Kosten ist unvermeidlich, doch es gibt ein paar Dinge, die du tun kannst, um die Kosten zu senken. Ein Wechsel des Stromanbieters kann schon mal einiges an Geld sparen. Auch eine Ausstattung des Haushalts mit modernen Geräten kann helfen, Energie zu sparen. So kannst du deine Kosten deutlich senken.
Betriebskosten pro Quadratmeter: Von 50-100 m² mehr bezahlen
Konkret heißt das: Wenn Du 50 Quadratmeter hast, zahlst Du jeden Monat 108,50 Euro, also insgesamt 1302 Euro im Jahr. Wenn Du 80 Quadratmeter hast, zahlst Du 173,60 Euro im Monat, also 2083,20 Euro im Jahr. Und wenn Du 100 Quadratmeter hast, kommst Du auf 217 Euro pro Monat, das sind 2604 Euro pro Jahr. Wenn Du in einer größeren Wohnung lebst, kannst Du also mehr für die Betriebskosten aufwenden müssen.
Betriebskosten für Wohnung: Mehrkosten lohnen sich!
Du hast gerade eine Wohnung gefunden und fragst Dich, ob sich die Mehrkosten lohnen? Laut dem Deutschen Mieterbund musst Du im Schnitt 2,17 Euro Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat zahlen. Bei einer 70 qm großen Wohnung sind das fast 152 Euro Mehrkosten neben der Kaltmiete. Aber es lohnt sich: Denn Betriebskosten sind wichtig, um die Wohnung in einem angemessenen Zustand zu halten. Sie beinhalten alle Kosten, die für eine ordnungsgemäße Versorgung der Wohnung erforderlich sind, z.B. Heizung, Hausmeister, Versicherungen oder Reparaturen. Es ist also wichtig, dass Du genau weißt, was Du zahlen musst und wofür Du die Kosten aufbringen musst. So kannst Du sicher sein, dass Du Deine Wohnung in einem guten Zustand behalten kannst.
80 qm Wohnung: Betriebskosten im Abrechnungsjahr 2019/2020
Du möchtest eine Wohnung mieten und fragst dich, wie viel Betriebskosten dafür anfallen? Bei einer 80 qm großen Wohnung musst du im Abrechnungsjahr 2019/2020 mit knapp 3450,00 EUR rechnen. Das sind circa 450,00 EUR mehr als im Jahr zuvor und entspricht einer Kostensteigerung von 15 Prozent. Es ist also wichtig, dass du die Betriebskosten vor deiner Wohnungsentscheidung genau unter die Lupe nimmst. Denn oftmals werden sie nicht direkt in den Mietpreis mit eingerechnet, sondern sind eine separate Position.
Single in Dortmund oder München? So viel darfst Du für die Miete zahlen
Du bist Single und ziehst nach Dortmund oder München? Dann solltest Du wissen, dass die Bruttokaltmiete, die Du zahlen darfst, begrenzt ist. In Dortmund liegt die Obergrenze bei 510 Euro pro Monat, in München bei 688 Euro. Wenn Du mehr zahlst, wirst Du aufgefordert, die Kosten zu senken. Wenn Du eine Wohnung suchst, achte bitte auf die Höhe der Bruttokaltmiete und schau Dir an, ob sie unter den angegeben Beträgen liegt. In vielen Städten sind die Mietpreise in den letzten Jahren stark gestiegen und es lohnt sich, hier auf die Kosten zu achten.
Jobcenter übernimmt Miete im ersten Jahr des Leistungsbezugs
Du hast gerade dein erstes Bürgergeld erhalten und bist dir unsicher, welche Kosten übernommen werden? Keine Sorge! Im ersten Jahr des Leistungsbezugs, übernimmt das Jobcenter die Miete in der tatsächlichen Höhe. Ob diese angemessen ist, wird nicht geprüft. Sowohl die Kaltmiete als auch die kalten Nebenkosten, werden übernommen. So kannst du erstmal aufatmen und dich darauf konzentrieren, deine finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen.
Grundsicherungsbedarf 2021: Berechne Deinen Anspruch
Du fragst Dich, wie viel Grundsicherungsbedarf Du oder Dein Ehepartner habt? Dann schau Dir die neuesten Zahlen für 2021 an. Wenn Du als Alleinstehender monatlich 400 Euro Warmmiete zahlst, liegt Dein persönlicher Grundsicherungsbedarf 2021 bei 846 Euro. Für Paare liegt der Regelsatz 2021 insgesamt bei monatlich 802 Euro. Zu beachten ist, dass der Grundsicherungsbedarf für Ehepaare, die Miete zahlen, höher ist als für Alleinstehende. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars beispielsweise 500 Euro, so liegt ihr Grundsicherungsbedarf bei 1302 Euro. Auch bei der Wohnsituation spielt eine Rolle. Wenn Du beispielsweise eine eigene Wohnung bewohnst, hast Du einen höheren Anspruch als wenn Du in einer Wohngemeinschaft lebst. Diese Informationen helfen Dir, eine realistische Einschätzung Deines Grundsicherungsbedarfs zu erhalten.
Hartz 4: Kosten senken durch Umzug oder Untervermietung
Wenn du Hartz 4 beziehst und deine Miete zu hoch ist, kannst du ein Kostensenkungsverfahren beantragen. Es gibt einige Möglichkeiten, deine Kosten zu senken, wie zum Beispiel ein Umzug oder das Untervermieten einzelner Räume in deiner Wohnung. Durch diese Maßnahmen kannst du deine Mietkosten erheblich senken und dein Geld besser einteilen. Es lohnt sich, sich bei deiner örtlichen Stelle für Arbeitsförderung zu informieren und nachzufragen, welche Kostensenkungsmaßnahmen es in deinem Fall gibt. Sie werden dir gerne weiterhelfen.
Heizkostenpauschale beim Jobcenter: Einzelfallprüfung & Faktoren berücksichtigen
Es ist zwar ein grober Richtwert, dass für jeden Quadratmeter Wohnfläche etwa 1 EUR Heizkosten anerkannt werden, aber es ist nicht immer so. Beim Jobcenter wird immer der Einzelfall geprüft, um eine gerechte Entscheidung zu treffen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die Größe der Wohnung, die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben und der Höhe der Kosten, die entstehen. Außerdem kann es sein, dass manche Personen Anspruch auf einen Zuschuss haben, um die Heizkosten zu decken. Du solltest Dich also unbedingt beim Jobcenter informieren, um zu sehen, ob Du Anspruch auf eine Heizkostenpauschale hast.
Unterkunft und Heizungskosten: Behörde unterstützt bis 6 Monate
Du hast es schwer, deine Wohnkosten zu begleichen? Dann ist es gut zu wissen, dass die Behörde dich bei den Kosten für Unterkunft und Heizung für einen bestimmten Zeitraum von maximal 6 Monaten unterstützt. Das ergibt sich aus § 22 Abs 1 S 3 des SGB II, laut dem sie auch dann in voller Höhe übernommen werden müssen, wenn sie den angemessenen Umfang übersteigen. In dieser Zeit kannst du versuchen, durch einen Umzug oder andere Maßnahmen deine Kosten zu senken. Es lohnt sich also, die Behörde zu kontaktieren.
Spare Geld beim Abschluss Deines Mietvertrags!
Du musst jeden Monat nochmal ordentlich drauflegen, wenn Du in einer Wohnung wohnst: Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung sind die Mietnebenkosten – also zusätzlich zur Kaltmiete – monatlich ordentlich mit gut 150 Euro zu Buche schlagen. Pro Quadratmeter liegt man da bei durchschnittlich 2,20 Euro. Da kommt schnell einiges zusammen.
Deshalb lohnt es sich, beim Abschluss des Mietvertrages auf den genauen Kostenpunkt zu achten. Viele Vermieter bieten eine Pauschale an, die allerdings häufig zu hoch angesetzt ist und somit einiges an Geld spart. Achte daher immer vorher genau auf die Kosten und spare so bares Geld.
Fazit
Das hängt ganz davon ab, wo du wohnen möchtest. In einigen Gebieten kann die Miete recht hoch sein, in anderen Regionen ist es vielleicht etwas günstiger. Eine Faustregel besagt, dass die Miete für 2 Personen nicht mehr als 40% des Einkommens betragen sollte. Wenn du dich also in einer teureren Gegend niederlässt, solltest du versuchen, diese 40%-Marke nicht zu überschreiten.
Du solltest die Miete für eine Wohnung, die du dir mit jemandem teilst, sorgfältig abwägen. Es ist wichtig, dass du eine Wohnung findest, die sowohl deinen Anforderungen als auch deinem Budget entspricht, damit du ein glückliches und finanziell zufriedenes Leben führen kannst.